Alpenlandtouristik

Reisebedingungen

Anmeldung/Zahlung des Reisepreises
Wir bitten Sie, sich schriftlich bei uns anzumelden. Sobald Ihre Anmeldung bestätigt wurde, gilt sie als verbindlich. Es ist keine Anzahlung zu leisten. Mit der Reisebestätigung übersenden wir Ihnen den Sicherungsschein zur Absicherung der von uns zu erbringenden Reiseleistungen. Der Reisepreis ist frühestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu überweisen, vorausgesetzt, Sie haben von uns den Sicherungsschein erhalten. Etwa 2 Wochen vor Beginn Ihrer Reise erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen. Rücktritts- und Umbuchungskosten sind sofort fällig.

Reiseprogramm und Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen im Katalog sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung.

Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung Änderungen hinsichtlich Reisetermin, des Reiseantritts oder Unterkunft vorgenommen werden, berechnen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro.

Rücktritt
a) Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse sollte dieses schriftlich geschehen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der Erklärung bei dem Anbieter, der daraufhin folgende Gebühr erhebt:

bis 28 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises, mindestens 50,00 Euro,
27. bis 14. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises,
13. bis 8. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises, 7. bis 4. Tag
vor Reiseantritt 70% des Reisepreises, ab 3. Tag vor Reiseantritt
oder Nichterscheinen 90% des Reisepreises, bei Reiseabbruch 100%.

b) Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in jedem Fall schriftlich erfolgen.

Gewährleistung, Abhilfe- und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um eine Störung zu beheben und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an das betreffende Hotel, sofern es sich um Rundreisen oder Wandertouren handelt. Das Hotel wird sich sofort mit uns in Verbindung setzen. Sollten Sie uns direkt den Mangel anzeigen wollen, so erreichen Sie uns unter der Rufnummer 0 81 91/30 86 20, Mobil: 0160 / 90669454.

Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so werden diese nicht erstattet.

Haftung
Wir überwachen unsere Leistungsträger, sorgen für die Richtigkeit der Beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden durch den Anbieter weder vorsätzlich nach grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder der Anbieter allein wegen Verschuldung eines von Ihm ausgewählten Leitungsträgers verantwortlich ist. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Kleinere, auch kurzfristige Änderungen im Programm behält sich der Anbieter vor. Sollte ein Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks auftreten, so haften wir nur,wenn diese/r durch uns verursacht wurde und sofort nach Auftreten bei uns gemeldet wird, jedoch auch dann nur bis max. 200,00 Euro pro Person. Keinerlei Haftung übernehmen wir für Gegenstände, – die üblicherweise nicht im Reisegepäck mitgenommen werden, – für Zahlungsmittel aller Art, – für optische Schäden und Schäden an Haltegriffen und Rollen, – für Beschädigungen an Gepäckstücken, deren Gewicht jeweils 20 kg überschreitet.

Versicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch- und/oder Reisehaftpflichtversicherung.

Ansprüche und Verjährung
Sollten Sie trotz unserer Bemühungen Grund zur Beanstandung haben, so bitten wir Sie eventuell bestehende Ansprüche bis spätestens zwei Jahre nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei dem Anbieter schriftlich geltend zu machen. Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. Gerichtsstand ist immer Landsberg am Lech.

Hinweise zur Datenverarbeitung
finden Sie auf unserer Internetseite www.alpenlandtouristik.de.

Unterrichtung des Reisenden nach §651a BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.


Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Alpenlandtouristik trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt die Alpenlandtouristik über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.


Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr den Vertrag kündigen, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des
    Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Alpenlandtouristik hat eine Insolvenzabsicherung mit der R&V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, E-Mail ruv@ruv.de, Telefon +49 611 533 585 abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von der Alpenlandtouristik verweigert werden.